AGB

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN/GELTUNGSBEREICH 

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der C&G Lenz Immobilienconsulting GmbH (in Folge: Office Vienna Stephansplatz) und deren Vertragspartner (in Folge: Kunde) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Office Vienna Stephansplatz schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. 

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. 

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von Office Vienna Stephansplatz ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

2. UMFANG DER LEISTUNGEN 

2.1. Vertrag „Geschäftsadresse“ 

Der Vertrag „Geschäftsadresse“ berechtigt den Kunden zur Nutzung der Adresse Stephansplatz 8/20, 1010 Wien, als Abgabestelle für den Empfang von (eingeschriebenen) Briefen und Paketen. Der Kunde ist weiters berechtigt, die Adresse Stephansplatz 8/20, 1010 Wien, als Geschäftsadresse sowie als Firmensitz zu verwenden, sofern hierdurch gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstoßen wird. Jede andere Nutzung ist ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung des Office Vienna Stephansplatz untersagt. Office Vienna Stephansplatz kann die Annahme von Sendungen verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht oder offensichtlich ist, dass in den zu empfangenden Sendungen gefährliche, lebende oder verderbliche Güter enthalten sind. Weiters ist Office Vienna Stephansplatz berechtigt, die Annahme von Sendungen zu verweigern, wenn die Übernahme unzumutbar ist oder gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen verstößt. Unzumutbar ist insbesondere die Übernahme von Sperrgütern, sofern deren Empfang nicht rechtzeitig angemeldet wird. Office Vienna Stephansplatz ist berechtigt, vom Kunden nicht binnen einer Frist von 14 Tagen abgeholte Sendungen an den Absender zu retournieren. 

2.2. Vertrag „Personal Assistance Services“ 

Der Vertrag „Personal Assistance Services“ berechtigt den Kunden nach vorheriger Absprache zur Inanspruchnahme von Leistungen wie Schreibarbeiten, Erledigungen, Korrespondenzen, etc. zum vereinbarten Stundensatz. Auf Wunsch kann auch eine lokale, vom Office Vienna Stephansplatz festgelegte Telefonnummer mit Weiterleitung oder Umleitung der Anrufe an eine gewünschte Telefonnummer, mit Nachrichtenaufnahme und Weiterleitung per E-Mail oder mit persönlicher Anrufannahme durch das Personal des Office Vienna Stephansplatzes während der Geschäftszeiten eingerichtet werden. Bei Anrufweiterleitungen an ausländische bzw. über den Lokaltarif hinaus kostenpflichtige Telefonnummern sind anfallende Gesprächsgebühren bzw. Verbindungsentgelte vom Kunden zu tragen. 

2.3. Vertrag „Mietung von Meetingräumen“ 

Bei Abschluss des Vertrags „Mietung von Meetingräumen“ gelten die jeweiligen AGB der Wenckheim GmbH, einzusehen auf www.consolmo.com. 2 / 4 

3. VERTRAGSBEDINGUNGEN 

3.1. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, sofern der Kunde nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsbindung schriftlich kündigt. 

3.2. Office Vienna Stephansplatz kann diesen Vertrag gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn der Kunde insolvent wird, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder der Kunde mit zumindest zwei Zahlungen aus diesem Vertrag in Verzug gerät. 

3.3. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden hat der Kunde das vereinbarte monatliche Serviceentgelt bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu bezahlen. 

4. RECHT- UND GESETZMÄSSIGES VERHALTEN 

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, in Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Office Vienna Stephansplatz, sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. 

4.2. Der Kunde hat sämtliche Handlungen, welche Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs des Office Vienna Stephansplatz mit sich bringen könnten (z. B. Verursachung von Lärm), welche sich auf die vom Office Vienna Stephansplatz zu zahlende Versicherungsprämie erhöhend auswirken könnten oder Schäden für das Office Vienna Stephansplatz oder die Liegenschaftseigentümer herbeiführen könnten, zu unterlassen. Der Kunde erkennt an, dass jeder Verstoß durch den Kunden eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, welche Office Vienna Stephansplatz berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

4.3. Der Kunde hat Office Vienna Stephansplatz vor Vertragsabschluss bzw. umgehend nach Aufnahme darüber zu informieren, wenn er eine Geschäftstätigkeit ausübt, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit des Office Vienna Stephansplatz (Bereitstellung von Geschäftsadressen, eines virtuellen Büros, Tätigkeiten von Personal Assistance sowie Bereitstellung von Meetingräumen) steht. Im Falle der Aufnahme einer solchen Geschäftstätigkeit während aufrechtem Vertragsverhältnisses ist Office Vienna Stephansplatz berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. 

4.4. Dem Kunden ist es nach Vertragsbeendigung nicht mehr gestattet, die Adresse Stephansplatz 8/20, 1010 Wien, aus welchem Grund auch immer, zu verwenden. Der Kunde räumt Office Vienna Stephansplatz das Recht ein, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands zu setzen und hat sämtliche Kosten zu ersetzen, die dem Office Vienna Stephansplatz auf Grund der unzulässigen Weiterverwendung der Adresse entstehen. 

5. HAFTUNG 

5.1. Office Vienna Stephansplatz haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Office Vienna Stephansplatz beigezogene Dritte zurückgehen. 

5.2. Office Vienna Stephansplatz ist jedenfalls nicht für die erlittenen Schäden haftbar, die aus der Nichtbereitstellung von Leistungen aufgrund technischer Störungen, Streiks, oder höherer Gewalt resultieren. 3 / 4 

6. KOSTEN 

6.1. Das vereinbarte Serviceentgelt ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Der Kunde verpflichtet sich hinsichtlich der Zahlung des monatlichen Serviceentgelts zur Einrichtung eines Dauer- bzw. Einziehungsauftrags. 

6.2. Bei Anwendung des Tagestarifs setzt sich das monatliche Serviceentgelt aus 30 Tagestarifen zusammen. Für einen Zeitraum von weniger als einem Monat wird der das Serviceentgelt nach Tagen abgerechnet. 

6.3. Der Kunde hält Office Vienna Stephansplatz für sämtliche aus der Nichtzahlung von Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs- und sonstigen Steuern und Lizenzgebühren, die der Kunde aus welchem Rechtsgrund auch immer zu zahlen verpflichtet ist schad- und klaglos. Sofern Office Vienna Stephansplatz Steuern oder Gebühren, welche vom Kunden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vorgaben zu entrichten sind, entrichtet, verpflichtet sich der Kunde zum umgehenden Ersatz. 

6.4. Office Vienna Stephansplatz behält sich das Recht vor, Leistungen vorzuenthalten (einschließlich der Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), solange auch nur ein Teil des monatlichen Serviceentgelts aushaftet oder der Kunde gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. 

6.5. Der Kunde hat bei Vertragsabschluss eine Kaution in der im Vertrag angegebenen Höhe zu erlegen. 

6.6. Die Kaution dient der Sicherstellung für die Erfüllung der aus dem Vertrag entspringenden Verpflichtungen des Kunden sowie sonstiger vom Kunden zugefügter Nachteile (inklusive damit verbundener notwendiger Verfahrens-, Vertretungs- und Betreibungskosten). Die Kaution ist hinsichtlich des nicht widmungsgemäß verbrauchten Teiles binnen 14 Tagen ab Beendigung des Vertragsverhältnisses zu retournieren, sofern feststeht, dass eine Sicherstellung nicht mehr erforderlich ist. 

6.7. Das monatliche Serviceentgelt ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Eintritts der Rechtswirksamkeit dieses Vertrages verlautbarte Indexzahl. Das monatliche Serviceentgelt verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert. Das monatliche Serviceentgelt wird jeweils zum Ende eines Kalenderjahres auf Grund der für den Monat Dezember verlautbarten Indexzahl mit Wirksamkeit ab Jänner des Folgejahres neu festgesetzt. Das so veränderte monatliche Serviceentgelt bildet die Grundlage der Neuberechnung des Serviceentgelts für das jeweils nächste Jahr. Die durch die Wertsicherung eintretende Veränderung des Serviceentgelts wird dem Kunden vom Office Vienna Stephansplatz schriftlich bekanntgegeben. Office Vienna Stephansplatz hat das Recht die Wertsicherungsdifferenz rückwirkend für die Dauer von drei Jahren einzuheben. Sollte der Verbraucherpreisindex in Zukunft nicht mehr verlautbart werden, so ist sein Nachfolgeindex anzuwenden bzw. ist in anderer Weise die Geldwertveränderung zu berücksichtigen, sodass der reale Wert des Serviceentgelts erhalten bleibt. 

6.8. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die von Office Vienna Stephansplatz zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Tarifen während der gesamten Vertragsdauer zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde gegen keine ihn treffende Verpflichtung verstößt. 4 / 4 

6.9. Entgelte für nutzungsabhängige Leistungen samt Steuern werden gemäß den veränderlichen, jeweils geltenden Tarifen des Office Vienna Stephansplatz nachträglich in Rechnung gestellt und sind am 5. des auf die Leistungserbringung folgenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. 

7. SONSTIGES 

7.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes. Ausschließlich zuständig für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich für 1010 Wien zuständige Gericht. 

7.2. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag jenes Gericht örtlich zuständig, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder seiner Beschäftigung nachgeht. 

7.3. Die Kontaktaufnahme mit Office Vienna Stephansplatz hat ausschließlich schriftlich an die oben genannte Adresse zu erfolgen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er seine beim Office Vienna Stephansplatz hinterlegte Adresse wie auch sonstige Stammdaten und Unternehmensinformationen aktuell hält. 

7.4. Die Bedingungen dieses Vertrages sind vertraulich. Weder Office Vienna Stephansplatz noch der Kunde sind berechtigt, diese ohne schriftliche Zustimmung des anderen gegenüber Dritten preiszugeben, sofern sie nicht dazu per Gesetz verpflichtet sind oder von einer Behörde aufgefordert werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. 

7.5. Office Vienna Stephansplatz ist von der Schweigepflicht jedoch gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter, denen es sich bedient, entbunden. Office Vienna Stephansplatz hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden. 

7.6. Festgehalten wird, dass es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer bzw. eine Unternehmerin handelt, sodass das Konsumentenschutzgesetz nicht zur Anwendung gelangt. 

7.7. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Office Vienna Stephansplatz bedürfen der Schriftform. 

7.8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. Dasselbe gilt für Lücken.